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   LSG Bayern, 14.11.2017 - L 11 AS 870/16   

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https://dejure.org/2017,48449
LSG Bayern, 14.11.2017 - L 11 AS 870/16 (https://dejure.org/2017,48449)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.11.2017 - L 11 AS 870/16 (https://dejure.org/2017,48449)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. November 2017 - L 11 AS 870/16 (https://dejure.org/2017,48449)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Keine Aufhebung einer Leistungsbewilligung für die Vergangenheit wegen unrichtiger Angaben bei Schuld- oder Geschäftsunfähigkeit

  • rewis.io

    Keine Rücknahme der Bewilligung von Leistungen nach dem ALG II wegen schuldlos verschwiegenem Vermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Verschwiegenes Vermögen; Schuldlos gemachte falsche Angaben; Grobe Fahrlässigkeit; Subjektiver Sorgfaltsmaßstab

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücknahme der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 25/95

    Sozialleistung - Unrechtmäßig - Entziehung - Rücknahme - Erstattungsbescheid

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2017 - L 11 AS 870/16
    Die Vorschrift ist dabei - zumindest analog - auch auf Fälle anzuwenden, in denen der zu beurteilende Verwaltungsakt selbst ein Aufhebungsverwaltungsakt ist, da jedenfalls eine mittelbare Regelungswirkung im Hinblick auf das Leistungsrecht anzunehmen ist (vgl dazu Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Auflage, § 44 Rn 16 mwN; allgemein hierzu: BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 25/95 - SozR 3-1300 § 44 Nr. 21).

    Unerheblich ist schließlich, dass die Anwendung des § 44 SGB X dem Gebot der materiellen Gerechtigkeit zum Erfolg verhelfen soll, mithin im Zugunstenverfahren einem Betroffenen (nur) diejenige Leistung zu gewähren ist bzw - bei Ermessensentscheidungen - gewährt werden kann, die ihm nach materiellem Recht bei von Anfang an zutreffender Rechtsanwendung zugestanden hätte; eine dem materiellen Recht widersprechende Besserstellungen soll § 44 SGB X demgegenüber ausschließen (vgl dazu BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 25/95 - SozR 3-1300 § 44 Nr. 21).

    Die Vertrauensschutzvorschriften sind vielmehr ein eigenständiger, materieller Rechtsgrund für das Behaltendürfen einer Leistung (vgl dazu insgesamt BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 25/95 - SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 - mwN).

  • BSG, 23.02.2017 - B 4 AS 57/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung der Überprüfung bzw Rücknahme eines

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2017 - L 11 AS 870/16
    Die Anfechtungsklage zielt auf die Aufhebung des Bescheides vom 30.12.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.07.2014, die Verpflichtungsklage auf die Rücknahme des zur Überprüfung gestellten Bescheides vom 06.03.2013 (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 23.02.2017 - B 4 AS 57/15 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 34).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2017 - L 11 AS 870/16
    Subjektiv unentschuldbar ist ein Verhalten, wenn schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden, wenn also nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (vgl BSG, Urteil vom 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R - juris).
  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2017 - L 11 AS 870/16
    Es gilt dabei ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab, der sich nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen und Verhalten des Leistungsberechtigten sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen hat (vgl BSG, Urteil vom 13.12.1972 - 7 RKg 9/69 - BSGE 35, 108).
  • VGH Bayern, 07.12.2005 - 12 B 03.3099

    Sozialhilfe, Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheides gegenüber

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2017 - L 11 AS 870/16
    Zur Überzeugung des Senates, die sich dieser insbesondere im Rahmen eines persönlichen Eindrucks im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat bilden können, war der Kläger auch im Zeitpunkt der Erstantragstellung und bei den Folgeanträgen schuldunfähig oder gar geschäftsunfähig, was ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ausschließt (vgl dazu auch BayVGH, Urteil vom 07.12.2005 - 12 B 03.3099 - juris).
  • LSG Bayern, 13.12.2018 - L 11 AS 196/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Rechtsqualität der Frage, ob ein Partner in

    Bei schuldlos gemachten falschen Angaben oder bei einfacher Fahrlässigkeit ist eine Rücknahme eines begünstigenden, rechtswidrigen Verwaltungsaktes nicht möglich (zum Verschuldensmaßstab: Urteil des Senats vom 14.11.2017 - L 11 AS 870/16 - juris).
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